Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)
der ISAK - Initiative zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Körperbehinderte - GmbH
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen der ISAK - Initiative zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Körperbehinderte - GmbH (nachfolgend „ISAK") mit Unternehmern und anderen Personen im Sinne des § 310 BGB ausschließlich. Hiervon ab-weichende AGBs unserer Vertragspartner gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
2. Angebot, Bestellung und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
3. Leistungszeit, Liefermenge, Erfüllungsort
3.1 Leistungsfristen und -zeiten sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich zugesagt worden sind.
3.2 Zu Teilleistungen sind wir berechtigt, wenn nicht gewichtige Interessen unseres Kunden entgegenstehen.
3.3 Erfüllungsort ist der Sitz der ISAK.
4. Gefahrübergang und Versand
4.1 Eine Versicherung gegen Transportschäden wird nur bei ausdrücklichem Auftrag des Kunden in seinem Namen und auf seine Rechnung abgeschlossen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die von uns abgegebenen Preise verstehen sich netto ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Transportversicherung. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen.
5.2 Zahlungen sind zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer unverzüglich nach Erhalt der Rechnung rein netto zu leisten.
5.3 Wir sind jederzeit berechtigt, Preisanpassungen aufgrund geänderter Einkaufs- und Fertigungsbedingungen, z.B. Rohmateri-alpreise vorzunehmen, es sei denn, wir haben gegenüber unserem Kunden eine Preisgarantie abgegeben.
5.4 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden gegen Forderungen von uns ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden steht diesem nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.5 Ohne unsere schriftliche Zustimmung kann der Kunde seine vertraglichen Ansprüche weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten oder von Dritten einziehen lassen.
6. Unternehmerpfandrecht
6.1 Für unsere Forderungen aus dem Vertrag steht uns das gesetzliche Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB an den Sachen unseres Kunden zu, die zur Erbringung unserer Leistungen in unseren Besitz gelangt sind.
6.2 ur Sicherung unserer Forderungen aus dem Vertrag räumt uns unser Kunde ein vertragliches Pfandrecht an den Sachen ein, die zum Zwecke der Sichtung, Prüfung, Bearbeitung und Verarbeitung, etwa zum Schleifen, Montieren, Verschweißen oder Falten, in unseren Besitz gelangt sind.
7. Ansprüche wegen Mängeln, Haftung
7.1 Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, uns fällt die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last. In diesem Fall ist unsere Haftung auf die vertragstypischen, von uns vorhersehbaren Schäden begrenzt.
7.2 Unsere Haftung ist der Höhe nach auf die haftpflichtversicherte Summe von € 5 Millionen und für Vermögensdrittschäden auf die haftpflichtversicherte Summe von € 200.000 begrenzt.
7.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung aus vorsätzlichem Verhalten, für ausdrücklich garantierte Beschaffenheitsmerkmale oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
8. Geltendes Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, insbesondere das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 für Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG), finden keine Anwendung.
8.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher örtlicher und sachlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu ISAK das am Sitz der ISAK örtlich zuständige Gericht. Wir sind jedoch wahlweise berechtigt, das nach gesetzlichen Bestimmungen zuständige Gericht anzurufen.
8.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun-gen hiervon nicht berührt.
8.4 Soweit eine Bestimmung unwirksam ist oder der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten diejenigen Regelungen als vereinbart, die die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielen dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten.
Stand: Juli 2023